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Altwerden im Knast

Jennifer Fraczek26. Februar 2014

Der demografische Wandel macht vor deutschen Gefängnissen nicht Halt. Sie reagieren und richten Bereiche für ältere Insassen ein. Doch reicht das - oder sollte der Umgang mit Straftätern insgesamt überdacht werden?

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Ein Häftling in der Justizvollzugsanstalt in Bruchsal steht vor dem vergitterten Fenster eines Besucherraums (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Der Anteil von Gefangenen über 60 Jahre in Deutschland wird immer größer. Während die Gesamtzahl der Häftlinge in den vergangenen Jahren gesunken ist, ist die der älteren Insassen gestiegen - allein von 2003 bis 2013 um mehr als ein Drittel. Ist der Anstieg schlicht ein Spiegel der Überalterung der Gesellschaft oder werden Ältere häufiger kriminell als früher? Beides spiele eine Rolle, sagt der Bochumer Kriminologe Michael Alex im DW-Gespräch. "Dadurch, dass die Schere zwischen Arm und Reich größer wird, sind bei Diebstählen oder in Betrugsfällen Ältere häufiger beteiligt als in der Vergangenheit." Alterskriminalität äußert sich also eher in kleineren Delikten.

Ein weiterer Grund: Die Häftlinge bleiben länger in den Gefängnissen als früher. Bis 1998 durfte die Sicherungsverwahrung, die für gefährliche Straftäter nach dem Verbüßen der eigentlichen Haftstrafe verhängt werden kann, maximal zehn Jahre dauern. Diese Beschränkung wurde auch unter dem Eindruck des Falles Dutroux in Belgien aufgehoben. Seitdem habe sich die Zahl der Sicherungsverwahrten mehr als verdoppelt, sagt Michael Alex.

Warteliste für die Häftlinge

Die vielen älteren Gefängnisinsassen stellen die Justizvollzugsanstalten (JVA) vor neue Herausforderungen. Sie müssen anders medizinisch versorgt werden als Jüngere, manche haben Diabetes, Demenz, Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Einige werden pflegebedürftig, auch Sterben im Vollzug ist keine Ausnahmesituation mehr. Mancherorts hat man darauf reagiert: In Detmold gibt es seit sieben Jahren eine Abteilung für Ältere, die ihr Mindestalter für Neuzugänge aufgrund des großen Bedarfs erst jüngst von 55 auf 62 Jahre angehoben hat. Auch die JVA Bielefeld-Senne hat mittlerweile eine "Abteilung für lebensältere Gefangene". Schon seit 1970 gibt es in Singen eine Haftanstalt ausschließlich für Ältere.

Der Leiter der JVA Singen, Thomas Maus, vor der Haftanstalt (Foto: dpa)
Der Leiter der JVA Singen, Thomas MausBild: picture-alliance/dpa

Thomas Maus ist der Leiter der Einrichtung, in der es 48 Plätze für Männer über 62 Jahren mit einer Mindesthaftstrafe von 15 Monaten gibt. In den 1970er Jahren habe vom demografischen Wandel noch niemand gesprochen, sagt Maus. Man habe aber schon damals gewusst, dass die Bedürfnisse älterer Menschen im normalen Gefängnisbetrieb kaum berücksichtigt werden können: der Wunsch nach Ruhe und Privatsphäre, nach Tätigkeiten, die nicht überfordern, und nach einer besonderen ärztlichen Betreuung.

Zudem hätten ältere Gefangene vor den Jüngeren oft Angst. In Singen treffen sie auf Gleichaltrige mit ähnlichen gesundheitlichen und anderen Problemen. Wie in normalen Haftanstalten ist der Tagesablauf in der Haftanstalt unweit des Bodensees grob in Arbeitszeit, Freizeit und Ruhezeit unterteilt. Als Freizeitangebote gibt es unter anderem spezielle Sportstunden, Gedächtnistraining und Ergotherapie. Es handle sich, betont Maus, nicht um eine "bevorzugte Behandlung, sondern um eine Betreuung, die ihren Bedürfnissen besser gerecht wird".

Während es insgesamt in Deutschland mehr Haftplätze als Häftlinge gibt, übersteigt in Singen die Nachfrage das Angebot. "In den 1970er Jahren war unsere Haftanstalt mit den älteren Gefangenen gar nicht voll belegt. Mittlerweile haben wir eine Warteliste", sagt Maus. Seine Erfahrungen decken sich mit der anderer Einrichtungen.

Angst vor Wiederholungstätern

Eines ist klar: Die Überalterung in den Gefängnissen ist ein unumkehrbarer Trend. Michael Alex glaubt, dass es nicht nur mehr spezielle Einrichtungen für Ältere geben sollte, sondern dass auch Richter und Staatsanwälte gefragt sind: "Bei älteren Menschen gibt es durchaus die Möglichkeit, den Rest einer Strafe zur Bewährung auszusetzen. Zudem könnte, wenn jemand krank ist und im Strafvollzug nicht ausreichend behandelt werden kann, die Strafe ausgesetzt werden. Nicht zuletzt kann ein Gnadenerweis erteilt werden, weil man die weitere Vollstreckung der Strafe nicht für angemessen hält. Davon wird relativ wenig Gebrauch gemacht."

Ein Insasse der JVA Singen im Fitnessraum des einzigen Seniorengefängnisses Deutschlands (Foto: dpa)
In Singen will man den Bedürfnissen älterer Gefangener gerecht werdenBild: picture-alliance/dpa

Die Justiz sei aus Angst vor Rückfällen von Straftätern zögerlicher geworden und die Gesellschaft insgesamt "unbarmherziger gegenüber denen, die schwer gegen gesellschaftliche Normen verstoßen haben", findet der Kriminologe. Dabei sei die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalles gerade bei alten Menschen ausgesprochen gering.

In Hamburg wurde im Strafvollzugsgesetz vor einigen Jahren ein Paragraf eingefügt, wonach "kranke Gefangene, bei denen auf Grund ihrer Krankheit in Kürze mit dem Tod gerechnet werden muss, (…) bis zur Entscheidung über einen Strafausstand von der Haft freigestellt werden" können, wenn nicht davon auszugehen ist, dass sie in ihrem Zustand Straftaten begehen können. Hamburg, sagt Michael Alex, sei bisher das einzige Bundesland, das gesetzlich festgelegt habe, "dass solche Menschen zu entlassen sind, und nicht im Strafvollzug sterben sollen".